So sei wohl der volle Urlaubsanspruch (in meinem Fall 30 Tage aufgrund § 9.2, siehe unten) zu gewähren, es sei denn, es wurde eine "pro rata temporis"-Klausel vereinbart. ... Der maximal zu erreichende Gesamturlaubsanspruch, der sich aus gesetzlichem und vertraglichem Urlaub zusammensetzt, beträgt, ausgehend von einer 5-Tage-Woche, jedoch 30 Arbeitstage bzw. 6 Kalenderwochen. 9.3Der Zusatzurlaub mindert sich anteilig für jeden Monat, in dem Sie keinen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung hatten. 9.4Kann der Zusatzurlaub nicht bis zum 31.03. des Folgejahres in Anspruch genommen werden, erlischt er ersatzlos. 9.5Durch die Urlaubsgewährung wird – vorbehaltlich anderer einvernehmlicher Festlegungen – zunächst der gesetzliche Mindesturlaub, sodann etwaiger Zusatzurlaub für Schwerbehinderte und anschließend vertraglicher Zusatzurlaub erfüllt. 9.6Kann der gesetzliche Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten. ... Nun meine konkrete Frage - Habe ich Anspruch auf alle Urlaubstage, oder wird anteilig gekürzt?