Private Rentenversicherung- Versorgungsausgleich
beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Mein Noch-Ehefrau ist nicht die Begünstigte im Todesfall.Laut Gericht soll meine Noch-Ehefrau per Versorgungsausgleich später einen Anteil aus den fälligen Rentenzahlungen bekommen.