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Gelähmt, angemessenes Schmerzensgeld bei Vorschädigung.

| 21. Februar 2012 12:34 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


15:33

Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Bemessung eines angemessenen Schmerzensgeldes für den gesundheitlichen Schaden aufgrund eines unverschuldeten Unfalls benötige ich Hilfe. Da vor dem Unfall eine Vorschädigung bestanden hat, ist scheinbar ein angemessenes Schmerzensgeld nicht einfach zu ermitteln. Außer Acht gelassen werden können der immaterielle Schaden und die Folgekosten aus dem Unfallereignis. Es geht alleine nur um ein angemessenes Schmerzensgeld.
Die Haftungsfrage wurde auf dem Rechtswege bereits geklärt.
Ich bin 55 Jahre alt, verheiratet, seit einer Rückenmarksoperation im Jahre 2003 erwerbsunfähig und berentet.
Mein Gesundheitszustand nach der Rückenmarksoperation bis zum Unfallereignis:

Rollstuhlfahrer, mit den Füßen tippelnd mobil.
Gehfähig am Arm gestützt ca. 300 m, an der Hüfte stabilisiert oder an der Wand entlang ca. 50 m, bis zu 20 Stufen mit Halt am Handlauf, Tendenz, eine Besserung der die Fähigkeit und die Aussicht den Rollstuhl höchstens für weite Wege zu benötigen.
Stehen mit festem Halt über 1 h.
Umsetzen aus dem Rollstuhl auf die Toilette, Sofa oder ins Bett und zurück in den Rollstuhl ohne Probleme.

Der linke Arm war gelähmt, der rechte Arm war mit kleinen Einschränkungen beweglich und zur Bewältigung der meisten Tätigkeiten im täglichen Ablauf ausreichend.

Mit dem rechten Arm konnte ich den Alltag weit gehend selbst bewerkstelligen.
Oberkörper waschen, die Zähneputzen, rasieren, leichte Sportkleidung an- und ausziehen.
Das Essen konnte ich selbstständig zu entnehmen, wenn dieses für einen Einhänder vorbereitet war.
Mit etwas Mühe konnte ich handschriftlich schreiben.

Sexualleben normal, Kontinent, Abführen und anschließend säubern ohne Hilfe.

Sonst keine weiteren gesundheitlichen Einschränkungen.
Das Eheleben war harmonisch. Die Freizeit haben wir sehr aktiv gestaltet mit Kurz- und Fernreisen, feiern Freunden, Stadt- und Einkaufsbummel, Besuch von Veranstaltungen und ich persönlich war sportlich sehr aktiv.

Die Pflege und Vorbereitungen damit ich meinen Alltag selbstständig bewältigen konnte, wurden von meiner Frau ohne Fachkenntnisse und ohne großen Aufwand erledigt. Vor dem Unfallereignis war ich tagsüber alleine zuhause, bzw. bin zur Therapie und zum Sport gefahren.

(Der oben beschriebene Zustand vor dem Unfallereignis lässt sich anhand der Entlassungsberichte und MDK Akten aus den Rehabilitationskliniken, Atteste und Bescheinigungen belegen.)

Nach dem Unfallereignis:

Vier Wochen Krankenhausaufenthalt und anschließend 14 Wochen in einer Rehabilitationsklinik.
Bedingt durch die eingeschränkte Lungenfunktion bekam ich eine Lungenentzündung und wurde im Jahr 2009 und 2011 mit akuter Erstickungsgefahr per Noteinweisung in eine Lungenfachklinik für jeweils vier Wochen eingewiesen. Im Jahr 2009 erfolgte nach dem Aufenthalt in der Lungenfachklinik eine weitere dreiwöchige Rehabilitationsmaßnahme.

Seit dem Unfallereignis bin ich auf Dauer vom Hals an gelähmt und ein Schwerstpflegefall.
Ich bin völlig immobil, kam nur mit großer Anstrengung wenige Stunden sitzen, habe dabei kaum Halt. Der Rumpf ist instabil, bedingt dadurch eine extrem schiefe Haltung. Ich bin völlig hilflos und für jede Kleinigkeit auf Hilfe angewiesen.

Die Lungenfunktion ist sehr eingeschränkt, leidet permanent unter Luftnot, benötige tagsüber zusätzlichen Sauerstoff und in der Nacht eine mechanische Beatmungshilfe. Ich lebe stets mit dem Gefühl ersticken. Eine weitere Lungenentzündung oder auch schon ein starker Husten wird für mich lebensbedrohliche Folgen haben. Ich werde in der Zukunft an einer dauerhaften Beatmung nicht vorbeikommen.


Aufgrund meines Gesundheitszustandes bin ich auf eine 24-stündige Betreuung angewiesen. Meine Pflege ist selbst mit Fachkräften nur mit großem Aufwand zu bewerkstelligen.

Seit dem Unfall habe ich am rechten Schulterblatt einen mittlerweile chronischen Dekubitus, der beim Sitzen und liegen im Bett sehr schmerzt.

Die Schmerzen im Allgemeinen sind selbst mit einer sehr hohen Dosierung an Schmerzmittel (Morphiumpflaster) kaum zu ertragen. Eine Lagerung im Bett, um den Rücken zu entlasten, ist nicht möglich, da ich in der Seitenlage erhöht unter Atemnot leide.

Ich bin Inkontinent, kein Sexualleben mehr.

Die durch das Unfallereignis hervorgerufenen gesundheitlichen Schädigungen sind von Dauer. Selbst mit intensiver und umfangreicher Therapie kann der jetzige Gesundheitszustand kaum gehalten werden, bzw. eine Verschlechterung ist höchstwahrscheinlich.

Mein Familienleben und meine Psyche sind auf einem ganz tiefen Niveau. Kein Freizeitleben mehr, bin am Wohnraum gebunden, quasi eingesperrt, keine Zukunft mehr. Der Tag ist nur noch dazu da, um mit Entbehrungen und Qualen zum nächsten Tag zu kommen.

(Der oben genannten Zustand nach dem Unfallereignis wird durch Atteste, Entlassungsberichte der Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken, sowie durch zwei Gutachten belegen.)

Durch ein Unfallereignis wurde ich also von einem aktiven, mobilen und selbstversorgenden Rollstuhlfahrer zu einem Schwerstpflegefall der auf eine vierundzwanzigstündige Hilfe angewiesen ist. Durch die Vorschädigung, die ohne den Unfall nicht ganz zu beseitigen gewesen wäre, ist die Ermittlung eines angemessenen Schmerzensgeldes nicht so einfach. Es fehlen hier einfach die Vergleichsfälle, an denen man sich orientieren kann. Sollten Sie weitere Informationen bezüglich einer Vorschädigung oder den durch den Unfall verursachten gesundheitlichen Schaden benötigen, werde ich Ihnen diese so weit wie es möglich ist übermitteln.

Ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir in meiner Angelegenheit weiterhelfen könnten und bedanke mich für Ihre Mühe im Voraus.


21. Februar 2012 | 13:18

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:


Eine abschließende Beurteilung ist hier leider nicht möglich.
Hierzu bedarf es vor allem auch einer eingehenden Rechtsprechungsrecherche.

Jedenfalls wiegen die unfallbedingten Lebensbeeinträchtigungen nach meiner Rechtsauffassung ungleich schwerer als bei einem Nichtvorgeschädigten.
Ohne die Stellungnahme eines medizinischen Sachverständigen lässt lassen sich zur Höhe des Schmerzensgeldes keine zufriedenstellenden Angaben machen.

Sie haben vorgetragen, dass die Haftungsfrage auf dem Rechtswege geklärt worden sei.

Dieser Erklärung entnehme ich, dass aber noch keine Klage auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes anhängig gemacht worden ist.

Ein angemessenes Schmerzensgeld kann insoweit nur durch ein Gericht verbindlich festgelegt werden.

Sie können mir gerne per E-Mail die Unterlagen zur Haftungsfrage überlassen, ohne dass Ihnen hierdurch weitere Kosten erwachsen.


Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.



Rechtsanwalt Karlheinz Roth

Rückfrage vom Fragesteller 21. Februar 2012 | 14:28

Sehr geehrter Herr Roth,
vielen Dank für Ihre Antwort, doch meine eigentliche Frage nach der Höhe eines angemessenen Schmerzensgeldes wurde leider nicht beantwortet.
Dass es nicht einfach ist, in meinem Fall eine angemessene Höhe zu ermitteln und letztlich das Gericht die Höhe festlegt, ist mir bewusst. Es müsste für einen Fachanwalt aber nicht unmöglich sein, anhand meiner Angaben einen Richtwert zu ermitteln. Ich hätte nichts davon, wenn ich mit falschen Angaben ein Ergebnis bekommen würde, dass nicht der Realität entspricht. Es wäre sehr schön, wenn Sie mir Ihre Einschätzung in meinem Fall über die Höhe eines angemessenen Schmerzensgeldes bei einer Haftung von 100 % noch übermitteln könnten.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
dsunfall

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Februar 2012 | 15:33

Sehr geehrter Ratsuchender,

ich danke Ihnen für Ihren Nachtrag.

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ist zu berücksichtigen, dass es sich bei einer Lähmung um einen Dauerschaden handelt, der Sie über die bloße Verletzungen hinaus dauerhaft in Ihrer Lebensgestaltung einschränkt.

In Anbetracht der Gesamtheit der Schadensfolgen halte ich ein Schmerzensgeld zwischen EUR 80.000,00 und EUR 175.000,00 für angemessen.

Ob diese vorläufige Einschätzung auch gerichtlich durchzusetzen ist, kann ich Ihnen von hier aus nicht verbindlich mitteilen.




Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth


Bewertung des Fragestellers 22. Februar 2012 | 14:10

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