Würde eine Einzelperson beispielsweise IS-Kämpfer in ein Transportfahrzeug laden und diese nach Deutschland bringen, vielleicht auch ohne konkretes Wissen über deren Anschlagspläne, aber jedenfalls mit dem Wissen dass es zu solchen kommen kann und wahrscheinlich wird, vermute ich dass dies strafrechtlich als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gelten würde, Wenn nun eine Grenzöffnung Deutschlands, die eine politische Entscheidung war, verbunden wurde mit dem Aussetzen der sofortigen Feststellung von Personalien und Hintergrund der Einreisenden, so wurde über die politisch-humanitäre Entscheidung hinaus ein Sachverhalt erzeugt, welcher grosse Ähnlichkeit zu haben scheint mit dem erstgenannten Gedankenmodell. Einen zentralen Unterschied, den ich juristisch und nicht logistisch bewertet wissen möchte, sehe ich in der Thematik, ob Flüchtlinge nach den bisherigen Maßgaben der Personenkontrolle, also mit Personalienprüfung und Datenbankabfrage sowie Zollkontrolle des mitgeführten Gepäcks auf verbotene Gegenstände, oder frei und unkontrolliert einreisen durften.