Aufwandsentschädigung beim Maklervertrag - Darf der Makler die genannten Kosten einfach so berechnen
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Folgender Sachverhalt: Frau B unterzeichnet am 3.8.2010 im Büro des Maklers H einen Makler-Allein-Auftrag mit einer Laufzeit von 1 Jahr für Ihr EFH incl Acker (Alleineigentümerin). ... Die Unterschrift unter dem Maklerauftrag macht Frau B, weil sie denkt, dass für alle Verträge, die ein Vertraucher abschliesst ein Widerrufsrecht gilt und sie somit im Fall des Falles den Vertrag nach dem Gespräch am Wochenende ja widerufen könnte. ... Der Makler stellt am 4.10.2010 aufgrund folgender Passage im Maklervertrag Aufwendungsersatz in Rechnung: 6.Aufwendungsersatz: Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die Aufwendungen zu ersetzen, wenn er während der Auftragslaufzeit seine Verkaufsabsicht aufgibt, das Objket an einen eigenen Interessenten verkauft, mit Interessenten des Maklers nicht verhandelt oder die Durchführung des Auftrages durch Änderung der Angebotsbedingungen oder auf sonstige weise erschwert.