Alleinie Verwertungsrechhte - wie nun verhalten ?
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Ich habe Ihn am 18.05.2011 per Express Brief mitgeteilt, dass ich den Rücktritt nicht akzeptiere, kein Manuskript vor Vertragsunterschrift übersende, und meine Handynummer zwecks Kontaktaufnahme genannt und Ihm einen neuen Vertrag zugesendet zur Unterschrift mit dem Hinweis wenn dieser nicht unterschrieben wird oder er an seinem Rücktritt festhält, ich einen Anwalt einschalten werde. 1. Ist der Käufer im Recht und kann vom Vertrag zurücktreten aufgrund dessen weil ich seinen Vertrag nicht unterzeichne bzw angeblich nicht reagiere sondern einen eigenen unterzeichnet haben möchte. ... Wie läuft es, wenn er den Vertrag nicht unterschreibt.