Dateiaustausch über Tauschbörse im Internet
vom 2.7.2008
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Euler / Frankfurt am Main
Sehr geehrte Damen und Herren, habe eine Forderung eines Verlagshauses wegen Urheberverletzung vorliegen. Im vergangenen Jahr habe ich Hörspiele zum tauch in einer Tauschbörse angeboten. Staatsanwalt hat im März die Verfolgung abgewiesen.