Ich habe folgendes Problem: Ich habe ein Insolvenzverfahren hinter mir und mir wurde im Januar 2013 Restschuldbefreiung gewährt, Anträge auf Versagung wurden von Gläubigerseite nicht gestellt. Ich habe mittlerweile meine Wohnung gewechselt und habe die entsprechende Bank(einer meiner ehemaligen Gläubiger im Insolvenzverfahren) gebeten, mein vor über 20 Jahren dort angelegtes Mietkautionskonto aufzulösen und mir das Guthaben zukommen zu lassen. Die Bank reagierte daraufhin ablehnend mit der Argumentation, ihre Forderung sei ja im Insolvenzverfahren untergegangen und mit Einbehaltung meiner Mietkaution sei ich jetzt dann aber schuldenfrei, es würde quasi eine "Aufrechnung" stattfinden.