Frage zum Gebbäudeenergiegesetz
vom 15.6.2023
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Folgender Sachverhalt: Haus 1 ist vermietet an eine dritte PErson - neue Brennwertgasheizung aus 2021 Haus 2 wird von meiner Mutter bewohnt - alte Ölheizung (ca. 40 JAhre alt) soll 2023/2024 durch neue Ölheizung ersetzt werden. ... Grundbuch beider Einfamilienhäuser sind zu 50% meine Mutter und zu 50% bin ich das. ... Meine Mutter erhält für Haus 1 ein Wohnrecht Zur Frage: Ist dieser Vorgang ein Eigentümerwechsel im Sinne des GEG?