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Zu der Frage des Ausschlagens des Erbes der Eltern:

| 6. April 2023 09:07 |
Preis: 52,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Wann tritt der Erbfall ein ?
Ich habe jetzt ein Erbfall, in dem der Erblasser (Bruder meiner Urgroßmutter) 1927 gestorben ist.
Dieses Erbe (Grundstück) lag viele Jahre "rum".
Jetzt wurden die Nachfahren alle gefunden. Letztendlich wurde es auf meine Urgroßmutter übertragen.
Von dieser zu meiner Großmutter, von dieser zu meiner Mutter.
Alle sind bereits gestorben.
Nur dass ich, das Erbe meiner Mutter damals ausgeschlagen habe.
Bin ich erbberechtigt ?

6. April 2023 | 12:20

Antwort

von


(1622)
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Sehr geehrte Ratsuchende,

lassen Sie mich Ihre Frage - anhand der sehr rudimentären Angaben ohne Kenntnis aller Umstände - wie folgt beantworten.

Wann die Erben gefunden wurden, ist irrelevant.

Entscheidend sind die Todeszeitpunkte der Beteiligten. § 1922 Abs. 1 BGB: "Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) [...] auf [...] [die] Erben über."

Wenn Ihre Großmutter vor der Mutter verstorben war - das ist wohl bei Ihnen der Fall -,
sind Sie nicht erbberechtigt, denn durch die Ausschlagung des Erbes Ihrer Mutter steht Ihnen auch das Grundstück nicht zu, das Teil des Vermögens der Mutter war.

Wenn Ihre Mutter aber vor der Großmutter verstorben war, beerbten sie Ihre Großmutter (unmittelbar), zu deren Nachlass auch das Grundstück gehört. Sie wären erbberechtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 6. April 2023 | 12:57

Viiiielen Dank für die Antwort.
Noch eine Frage:
Verjährt sowas nicht irgendwann ?
Der Erbfall war 1927 !!
Die Ausschlagung des Erbes meiner Mutter 1994
und erst vor 14 Tagen haben wir von der Erbschaft erfahren.

Frohe Ostern wünsche ich Ihnen allen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. April 2023 | 13:24

Sehr geehrte Ratsuchende,

das Erbrecht / das Erbe verjährt nicht.

Ich brauche die Todeszeitpunkte/-jahre der Großmutter und der Mutter.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 6. April 2023 | 13:01

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Wirklich wirklich phantastische Rechtsberatung, gleich mit Angabe der entsprechenden Paragraphen.
Super schnell, super einfach.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 6. April 2023
5/5,0

Wirklich wirklich phantastische Rechtsberatung, gleich mit Angabe der entsprechenden Paragraphen.
Super schnell, super einfach.


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