Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Solange Ihre Mutter noch geschäftsfähig ist, haben Sie keine Chancen. Denn jede volljährige Person kann Vollmachten erteilen und Widerrufen, wie sie will. Eine Begründung braucht Ihre Mutter dafür nicht.
Sie müssten nachweisen, dass die Willenserklärung mit der Ihre Mutter die Vollmacht widerrufen hat, nach § 105 Absatz 1 BGB
nichtig ist.
Dafür müsste festgestellt werden, dass Ihre Mutter zu diesem Zeitpunkt geistig bereits so verwirrt war, dass sie nicht mehr wusste, was sie tat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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