Nacherfüllung bzgl. Regenrinne?
vom 23.11.2013
52 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Sie weisen auch immer wieder darauf hin, dass ein etwaiger Käufer ihrer Häuser in einigen Jahren auf eine Änderung bestehen kann. Nun meine Fragen: Können wir auf eine Nachbesserung seitens des Handwerkbetriebes bestehen (auch ohne schriftlichen Beweis), wären wir im Falle eines Wasserschadens an einem Nachbarhaus schadensersatzplichtig, auch wenn die angebotene Lösungsmöglichkeit abgelehnt wurde und könnte ein neuer Nachbar noch Jahre später darauf bestehen, dass wir die Rinne wieder verbinden?