Sachliche Zuständigkeit des Gerichts / Verweisungsantrag
vom 5.2.2018
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Meine Fragen hierzu: 1)Was soll ich tun: etwa einen Antrag auf Verweisung stellen ? ... Muss ich im Antrag selbst das zuständige Gericht unbedingt benennen oder entscheidet das Gericht aus seiner Sicht, welches Gericht dann hierfür zuständig ist ? 2)Falls die Sache dann vom Amtsgericht an das Landgericht als erste Instanz verwiesen wird, bei dem bekanntlich Anwaltszwang herrscht, stellt sich die Frage, ob meine ursprünglich beim Amtsgericht erhobene Klage, welche nicht von einem Rechtsanwalt gefertigt wurde, beim Landgericht überhaupt angenommen bzw. zulässig wird ?