Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie sollten morgen zum Termin erscheinen. Falls nur einer von Ihnen die Zeit findet, sollte er eine Vollmacht des anderen mitnehmen.
Denn wenn Sie nicht erscheinen, wird dies zwar nicht die Räumung vor dem 30.6. zur Folge haben. So schnell wird der Gerichtsvollzieher den Möbelwagen nicht bestellen, denn das Urteil muß zunächst einmal rechtskräftig werden, bevor ohne Sicherheitsleistung vollstreckt werden kann (das wird das Gericht anordnen). Außerdem wird der Gerichtsvollzieher Ihnen mindestens 4 Wochen vorher mitteilen, wann er die Räumung vollzieht. Bis zum 30.06. wird das nicht mehr passieren.
Wenn Sie aber morgen nicht zum Termin gehen, wird die Sache für Sie noch teurer, denn dann wird ein Versäumnisurteil ergehen. Der Streitwert für die Räumungsklage beträgt eine Jahresnettomiete. Die Kosten des Verfahrens sind also nicht niedrig. Deshalb sollten Sie die Forderung im Termin anerkennen. Es fällt dann nur 1 Gerichtsgebühr an, anstatt 3 Gebühren, wie bei einem Versäumnisurteil. Das Anerkenntnisurteil ist also deutlich preiswerter, als ein Versäumnisurteil.
Außerdem können Sie gleichzeitig beantragen, daß Ihnen das Gericht eine Räumungsfrist bis zum 30.6. bewilligt. Dem dürfte, da der Umzug bevorsteht, auch entsprochen werden.
Deshalb sollten Sie morgen zum Termin erscheinen und nicht "die Flucht in die Säumnis" wählen.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt