Recht auf Schadenersatz wegen ergehenden Teil-Versäumnisurteil (Gesamtschuldklage)
Der fällige Betrag müsste von Konto der Erbengemeinschaften bezahlt werden. Wenn die Miterbin das nicht bezahlt, so müsste ich dies notgedrungen vorstrecken und schlimmere Vollstreckungen zu vermeiden und dies dann von der Miterbin nach § 426 BGB im Innenverhältnis als Ausgleich etc. zurückfordern. ... 3) könnte ich theoretisch bei einem Teil Versäumnisurteil "ihre" Verbindlichkeiten tilgen und den Gläubiger befrieden, obwohl ich selber damit nix zu habe, damit schlimmeres verhindert wird und könnte ich dann auch nach § 426 BGB Ausgleich fordern, für den vorgestreckten Anteil aufgrund des Versäumnisurteils?