Kündigungsfrist und Rückzahlungsklausel bei Eigenkündigung
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Rechtsunwirksame Regelungen sind durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die der von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt. Randbedingungen: 1) Arbeitsvertrag wurde im Jahr 1999 geschlossen, im Anschluss an einen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag aus dem Jahr 1998. 2) Urlaubs- und Weihnachtsgeld liegt in der Höhe bei ca. 3/4 eines Monatsgehaltes 3) Betrieb hat über 100 ständig festangestellte Vollzeitmitarbeiter, ist nicht tarifvertraglich gebunden Fragen: 1) Welches Datum ist für die Berechnung der Kündigunsfrist ausschlaggebend? 2) Welche Kündigungsfrist muss eingehalten werden - 6 Wochen zum Quartalsende oder 4 Monate zum Monatsende (bei über 10 Jahre Betriebszugehörigkeit) ?