Bzgl Beweislast für einen Aboabschluss gab die Firma an dass "der Vertrag ohne Unterschrift spätestens ab dem Zeitpunkt geschlossen, ab dem eine Leistung in Anspruch genommen wird.". Sie beziehen sich auf die Phrase "konkludente Annahme eines Vertrags durch Inanspruchnahme einer Leistung" und dass ich mich "nicht darauf zurückziehen [kann], [...] keinen Vertrag per Unterschrift geschlossen" zu haben. ... Meine Frage daher ist: Selbst wenn die Firma Recht hat dass der Vertrag durch die Annahme der Leistung zustande gekommen ist, ist die Zahlungsforderung bereits verjährt, da seit 2007 keine Leistung mehr in Anspruch genommen wurde (das Jahresabo lief aber bis 2013, ohne mein Wissen, weiter)?