Zum Teil haben Sie etwas nachgebessert und das so unfachmännisch, dass es selbst Leihen wie den Nachmietern, insbesondere im Wand/Deckenbereich aufgefallen ist. ...“ 6.)Keine Mitteilung seitens des Vermieters, dass er den Zustand bemängelt. Ebenso keine Aufforderung zur Beseitigung des Mangels in einer angemessenen Frist. 7.)Rückfrage beim Nachmieter ergab (schriftlich bestätigt): „Die Wohnung ist keinesfalls in einem schlechten, nicht gestrichenen Zustand übergeben worden. Kleine Farbabweichungen sind nach genauerem Hinschauen zwar aufgefallen, diese waren aber unscheinbar und beeinträchtigen den guten Zutand der Wohnung nicht.“ 8.)Zwischen dem Auszug und dem Neueinzug der Nachmieter wurden einer erneuten „Weissung“ der Wand in der Küche eines Malerbetriebes keine weiteren Schönheitsreperaturen durch den Vermieter durchgeführt.