Ich erhob Klage auf Schadensersatzforderung gegen über Richtern am LG 07/2010 privat mit Angabe: Weil beim LG Anwaltszwang ist, vertritt mich,XY, die Kanzlei:ZZ.Die benötigte Vollmacht können Sie von RA ZZ anfordern.Bei dem Gespräch mit Anwalt in dieser Sache war ein telef.Anruf d.Präsidenten des LG,ich hörte, der RA soll die Finger davon lassen,sonst hat es weitreichende Konsequenzen(negative)für ihn.Ich will die Klagen weiterbe- treiben!