Im prozess ging es um drei monatsraten - aber die niederlage führt natürlich auch dazu, dass der rest wieder zur zahlung ansteht. am 18. januar 2005 wurde mir das urteil zugestellt. ich habe erwartet, anschliessend von der klägerin eine mitteilung zu erhalten, in der sie ihre forderung einschliesslich verzugszinsen und ihre bankverbindung spezifiziert. nachdem nichts kam, habe ich sie am 22.1. angeschrieben und um diese angaben gebeten. mit schreiben vom 26.1. teilt ihr anwalt mit, dass seine mandantin ihn schon vorher beauftragt hatte, die fälligen zahlungen auf dem klageweg einzutreiben. das sei alles schon vorbereitet, aber aufgrund meines schreibens hätte er dies gerade nochmal stoppen können und ich wurde aufgefordert, den gesamten betrag an ihn zu leisten; er habe inkassovollmacht. da er hier erneut tätig geworden sei, müsse er mir hierfür 250 euro berechnen (zusätzlich zu den kosten des vorangegangenen rechtsstreites). meine fragen: ist diese klage überhaupt zulässig und möglicherweise erfolgreich? hätte die ex nicht vorher ihre forderungen spezifizieren müssen? ... in diesem fall befürchte ich, dass sich der anwalt vorrangig zu seinen gunsten bedient und mich die ex dann wegen der dann fehlenden 250 euro irgendwie belangt. können überhaupt forderungen gestellt werden, wenn das urteil noch nicht rechtskräftig ist?