Der Vergleichsvorschlag des Gerichtes fiel dann wie folgt aus: Abfindung in Höhe von 1700.- Euro, der Streitwert wurde auf knapp über 15000.- Euro festgelegt. ... Jetzt erreichte mich ein Anruf meines Anwaltes, dass er "leider" vom Gericht angehalten ist, die vollen Gebühren zu berechnen, da die PKH ja nicht voll bewilligt wurde. ... Nicht nur, das ich keine Abfindung bekomme (im prinzip erhält die der Anwalt), sondern ich zahle auch noch zusätzlich eine "vom Gericht festgelegte" Differenz, da keine volle PKH-Bewilligung stattfand.