Nach meinem Verständnis wäre er als selbstständiger Landwirt ohne Gewerbe nach §14 BGB ein Unternehmer und das Fahrzeug wurde zu unternehmerischen Zwecken verwendet. ... Da die Gewährleistungs prinzipiell ausgeschlossen wurde, welche nach meinem Verständnis nicht rechtsmäßig ist, stellt sich mir nun die Frage ob ich nach Feststellung dessen einen rechtmäßigen Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren habe. Nun zurück zu meiner Frage: Wie sieht die rechtliche Lage zu dem Fall aus, und was muss ich machen, damit er dazu verpflichtet wird, die entstehenden Kosten zu tragen, falls er diese nach deutschem Recht tragen muss?