Welche Kündigungsfrist gilt nun konkret für mich, die gesetzliche oder tarifliche und zu welchem Dat
beantwortet von
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky / Marlow
In meinem Arbeitsvertrag – den ich im April 1998 abschloss - steht die 6-wöchige Kündigungsfrist zum Quartalsende. Im folgenden Satz des Arbeitsvertrages ist angeführt, dass sich die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer in gleichem Maße verlängert, wenn Sie sich auch für den Arbeitgeber verlängert.