Recht auf Wandlung, Notebookkauf bei Internethändler
vom 18.1.2007
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sabine Reeder / Berlin
Reparaturzeiten werden selbstverständlich nicht in Abzug gebracht.“ Da ich mit diesem Angebot nicht zufrieden war, habe ich erneut einen Brief an den Händler geschickt, in welchem ich ihn dazu aufgefordert habe, mir den vollen Kaufpreis zurück zu erstatten. ... / Ist die Zeitwertberechnung korrekt oder habe ich Anspruch auf mehr Geld?