Guten Morgen,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes wie folgt beantworten:
Sie haben vor und während der Ehezeit eine pauschale Zahlung von 800.- € an Ihren Mann überwiesen, gekennzeichnet als "Miete".
Nun wollen Sie rückwirkend einen Teil dieser Zahlung von ihm erstattet bekommen, weil Sie sagen, dass es sich um "Tilgung" der ETW gehandelt hat.
Da Sie seinerzeit bei Leistung oder auch vorher eine solche Absprache nicht ausdrücklich getroffen haben, können Sie nicht nachträglich diese Zahlung dadurch "reduzieren", dass Sie jetzt einen Teil davon wieder haben möchten.
Ihre Forderung auf Rückzahlung eines Tilgungsanteiles dürfte mangels einer entsprechenden Vereinbarung nicht erfolgversprechend sein.
Sie sollten versuchen, im Rahmen des Zugwinnausgleiches an der Wertsteigerung der ETW Ihres Mannes teilzuhaben und auf diesem Umweg ggf. doch noch zu einer zumindest teilweisen Rückvergütung zu gelangen.
Dabei sollten Sie sich anwaltlicher Hilfe bedienen, weil diese Fragen kompliziert sind und bei Unerfahrenheit Rechtsnachteile drohen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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