Sie ist alleinerziehend, lebt in einem neuwertigen Haus, das ihre Eltern ihr vermieten, bezieht seit Jahren ALG II/Sozialgeld. ... Hiervon hat mein Sohn für eine einfache, kleine Wohnung in einer Stadt mit sehr hohen Lebenshaltungskosten allein 630,00 Euro Miete zu zahlen, hinzu kommen weitere Nebenkosten, Strom, GEZ, Berufswerk, Fahrkosten zur Arbeit etc. ... Davon ab stellt sich die Frage, ob die ledige Mutter überhaupt Anspruch hat, zumal sich ihre wirtschaftliche Situation durch Schwangerschaft und Geburt nicht verändert hat.