Mündliche Freistellung nach Kündigung durch AN
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Guten Abend, ich habe fristgerecht bei meinem jetztigen Arbeitgeber zum 15.12.2012 gekündigt, diese Kündigung hat er mir am 16.11.2012 auch schriftlich bestätigt. Daraufhin hat mein Arbeitgeber mich mündlich bis zu diesem Zeitpunkt freigestellt (keine Zeugen anwesend). Ich würde allerdings gerne bei einem neuen Arbeitgeber in der selben Branche zum 01.12.2012 anfangen, einen Aufhebungsvertrag hat mein Arbeitgeber aber nicht akzeptieren wollen.