Vor mir, der Bremischen Notarin XXX mit dem Amtssitz in Bremen erschienen heute: 1.)Herr X, mir, der Notarin, von Person bekannt 2.)Frau Y, ausgewiesen durch XXX 3.)Herr Z, ausgewiesen durch XXX Vor Eintritt in die Beurkundung bestätigen die Vertragsparteien den Entwurf des Kaufvertrages von der Notarin per E-Mail vor der heutigen Beurkundung erhalten und ausreichend Gelegenheit gehabt zu haben, den Vertrag zu prüfen und sich mit dem Inhalt vertraut zu machen. ... Mai 2021 fällig, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen, jedoch nicht vor Ablauf einer Woche nach Zugang einer schriftlichen Mitteilung der Notarin an den Käufer, dass 1.)zur Sicherung des Anspruchs des Käufers auf Übertragung des Eigentums eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen ist, und zwar mit Rang nur nach den in § 1 Ziffer (3) aufgeführten Belastungen oder mit Rang nach Grundpfandrechten, bei deren Bestellung der Käufer mitgewirkt hat, 2.)die Zustimmungserklärung des Wohnungsverwalters in öffentlich beglaubigter Form und der Nachweis seiner bestehenden Verwaltereigenschaft vorliegt, 3.)die Löschungsunterlagen für die nicht übernommenen Belastungen auflagenfrei oder aber mit der Maßgabe vorliegen, hiervon gegen Zahlung eines Betrages, der insgesamt nicht höher als der vereinbarte Kaufpreis ist, Gebrauch zu machen und damit die Lastenfreistellung des Kaufgegenstandes in Abteilung II und III des Grundbuches gemäß § 6 Ziffer (1) dieses Vertrages sichergestellt ist.