Firma die Heizung/Warmwasser eingebaut hat, wurde über fehlende Restarbeiten informiert, hat zugesagt dies weiterzuleiten 3. normales Schreiben an Vermieter: Fristsetzung 1 Woche Maßnahmen (malermäßige Instandsetzung) abzuschließen, Sicherstellung einer ausgereiften Warmwasserversorgung (fachgerechte Warmwasserinstallation) Aufforderung Mitteilung Konto-Daten 4. auf Verlangen der Firma techem zum Einmessen der Wärmezähler, Brief mit Inhalt: Termin nur, wenn auch alle Restarbeiten an diesem einem Termin erledigt werden Reaktion des Vermieters: keine, dann Ende 04: fristlose Kündigung 543II Satz 3a / 569III (Zahlungsrückstand) Fragen: 1. an welcher öffentlichen Stelle kann ich zumindest die Betriebskosten einzahlen, damit diese als rechtswirksam gezahlt gelten (ich möchte nicht beim Vermieter nach der Kto-Nummer betteln!) ... Die malermäßige Instandsetzung (siehe Punkt 2) wird nicht ausdrücklich sondern nur der Anschluss an die Zentralheizung erwähnt, ist hier eine Auslegung nach dem Sinn des Vergleiches möglich (denn der Vermieter hat die malermäßige Instandsetzung bewusst nicht beauftragt)? ... Wo finde ich Rechtsnormen zur ordnungsgemäßen Warmwasserversorgung und zur Vermeidung von Legionellengefahren (unterschiedlich warmes Wasser über lange Rohrwege, teilweise stehendes Wasser, keine Zirkulation) 5. wie sollte ich mich verhalten ohne mit dem Vermieter in Kontakt treten zu müssen 6.