Verschwiegenheit über Kundenaufträge in Referenzliste?
vom 25.6.2013
58 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Da ich im Rahmen des Angestelltenverhältnisses bei der Abc GmbH für einige große, interessante und bekannte Unternehmen tätig war, würde ich diese Kunden gern mit einer bloßen namentlichen Erwähnung ebenfalls aufführen. ... Falls ja, würde es an der Rechtslage etwas ändern, wenn ich dazu erwähne, dass dies im Rahmen des Arbeitsverhältnisses als Angestellter der Abc GmbH war? ... Die geplante Formulierung auf der Webseite wäre dann in etwa "[Ich/Der Gründer und Geschäftsführer [Mein Name]] war in den vergangenen 10 Jahren im Bereich der Software-Entwicklung für Kunden wie X, Y und Z tätig." notfalls eben ergänzt durch den Zusatz "selbstständig oder im Rahmen vergangener Angestelltenverhältnisse", letzteres würde ich jedoch eben gern weglassen.