Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich - in der gebotenen Kürze - wie folgt beantworten:
Ich vermag keine Pflichtverletzung oder ein treuwidriges Verhalten zu erkennen, zumal Ihr alter AG Ihnen das o.g. Gehalt mündlich zugesprochen hatte.
Das Gehalt ist nach Ihren Schilderungen wohl Verhandlungssache gewesen und Sie haben offenbar gut und in legitimer Weise verhandelt. Daraus können und dürfen Ihnen keine Nachteile entstehen. Ihr alter AG darf aus datenschutzrechtlichen Gründen keine persönlichen Daten an Ihren neuen AG weitergeben, es sei denn, Sie haben dies explizit erlaubt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bitte beachten Sie, dass eine Erstberatung keine umfassende Rechtsberatung darstellt, sondern Ihnen lediglich einen ersten Überblick über die Rechtslage verschaffen soll. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Über eine Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Ulukaya
Antwort
vonRechtsanwalt Volkan Ulukaya
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Rechtsanwalt Volkan Ulukaya
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Vielen Dank für die Antwort.
Angenommen der Arbeitgeber leugnet die Zusage, würde das etwas am Sachverhalt ändern?
Sehr geehrter Fragesteller,
wie gesagt, der alte AG darf ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung überhaupt keine personenbezogenen Daten an Ihren neuen AG weitergeben.
Selbst wenn er Ihre Angaben leugnen würde, ändert sich an den o.g. Lage nichts. Denn im Zweifel können Sie ja auf die mündliche Zusage verweisen.
MfG,
RA Ulukaya