Ablöse Einbauten Mietswohnung
vom 4.10.2019
52 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Nun wollen wir ausziehen und die Sachen wieder vom Nachmieter ablösen lassen, jedoch behauptet unser Vermieter, die Sachen hätte bereits er vom Vormieter gekauft, dieser ist jedoch verstorben. In unserem Mietvertrag ist nicht aufgeführt, dass wir Jalousientc mietgemietet haben. Wer ist nun in der Beweispflicht, welche Möglichkeiten haben wir, diese Ablöse vom Nachmieter verlangen zu können?