Erhöht eine Abfindungszahlung die Anwaltsgebühren?
beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Sehr geehrte Damen und Herren, der erste Entwurf eines mir kürzlich von meinem Arbeitgeber angebotenen Aufhebungsvertrages war für mich nicht akzeptabel (u.a. fehlendes Abfindungsangebot, keine Regelung bzgl. eines fairen Arbeitszeugnisses). Die ordentliche Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag betrug sechs Monate. ... Nun kam die Rechnung des Anwaltes, in welcher er folgende Berechnungsgrundlage für die Höhe des Gegenstandswertes (und damit maßgeblich für die Höhe des Rechnungsbetrages) darlegte: 1. 6x 4.500 Euro = 27.000 Euro 2. 1x 3.500 Euro = 3.500 Euro 3. 1x 15.000 Euro = 15.000 Euro = 45.500 Euro Gesamtgegenstandswert Die Begründung meines Rechtsanwaltes: zu 1.: Kündigungsfrist 6 Monate. zu 2.: Der im Aufhebungsvertrag fixierte Zeugnisanspruch wird nach Rechtssprechung der Arbeitsgerichte mit einem Monatsbruttogehalt in Ansatz gebracht. zu 3.: Abfindungshöhe brutto.