Wer muss im Räumungstitel genannt sein?
Mein Vermieter (Privatwohnung) hat vor einigen Tagen einen Räumungsprozeß gegen mich gewonnen und könnte nun die Zwangsräumung betreiben. Nun habe ich gelesen, daß ein Räumungstitel gem. <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/750.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 750 ZPO: Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung">§ 750 ZPO</a> alle (natürlichen oder juristischen) Personen, gegen die die Räumung betrieben wird, namentlich benennen muß.