Mietshaus Umwandlung § 577a Abs. 2 Erbengemeinschaft
vom 7.5.2023
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Der ehemalige Eigentümer (Vermieter) ist verstorben und die Immobilie ist 2018 an seine drei erwachsenen Kinder in Form einer Erbengemeinschaft vererbt worden. Alle drei Kinder wohnen mit ihren Familien im Haus. ... Da es sich hier jedoch um eine "innerfamiliäre" Umwandlung handelt (Verteilung der Wohneinheiten auf drei Geschwister, die ehemalige Erbengemeinschaft), gibt mir folgende Einschränkung der Sperrfrist Anlass zur Sorge: "Satz 1 (Die Sperrfrist) ist nicht anzuwenden, wenn die Gesellschafter oder Erwerber derselben Familie oder demselben Haushalt angehören oder vor Überlassung des Wohnraums an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist."