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Prüfung von Formulierungen im Testament

8. Januar 2024 18:17 |
Preis: 70,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrter Anwaltsservice,

ich bitte um Prüfung der Formulierungen im unten folgenden Testament, insbesondere unter Berücksichtigung der gewünschten Ziele

Das vorrangige Ziel besteht darin, dass die Erbengemeinschaft nur aus den derzeit noch lebenden beiden Kindern besteht, und sonst niemand zu der Erbengemeinschaft gehört. Hintergrund ist der nach dem Tod der Erblasserin durchzuführende Verkauf von Haus und Grundstück. Je mehr Personen zur Erbengemeinschaft gehören, desto komplizierter wird diese Angelegenheit, deshalb soll die Erbengemeinschaft auf die beiden lebenden Kinder begrenzt sein.

Das zweite Ziel besteht darin, dass die beiden Enkelkinder (Kinder des verstorbenen Sohnes) möglichst nicht im Testament berücksichtigt werden. Ist das möglich? Die Erblasserin möchte die Enkelkinder noch zu Lebzeiten immer wieder mit Zuwendungen berücksichtigen, möchte aber nicht, dass sie Anteile am Erbe erhalten.

Falls dies nicht möglich ist, wie müsste die Formulierung lauten, um das Erbe der Enkel auf den Pflichtteil zu begrenzen? Wie hoch wäre der Pflichtteil? Und gibt es eine Möglichkeit, falls die Enkel einen Pflichtteil erhalten müssen, dass sie dennoch nicht zur Erbengemeinschaft gehören?

Ich bitte um Prüfung der bisher verwendeten Formulierungen und Hinweis, welche Formulierungen unklar oder nicht möglich sind und welche Formulierungen nötig sind, um die oben genannten Ziele zu erreichen.

Vielen Dank und
Viele Grüße

_______________________________________________________________________________________

Testament
________________________________________

Ich, ….. geboren am 1943 in C…..bestimme hiermit, dass meine beiden Kinder ……….Erben en zu gleichen Teilen werden.

Meine beiden Kinder erben sämtliche Vermögenswerte zu gleichen Teilen und bilden die Erbengemeinschaft. Die weiter unten genannten Begünstigten gehören explizit nicht zur Erbengemeinschaft.

Meine beiden Enkelkinder (Kinder meines verstorbenen Sohnes ……) sind nicht erbberechtigt.

Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass das vorhandene Grundstück mit Gebäuden verkauft wird.

Nachdem der Verkauf des Grundstückes erfolgt ist, und der Kaufpreis bezahlt wurde, möchte ich, dass aus dem Verkaufserlös folgende Zuwendungen erfolgen. Diese beiden Begünstigten gehören weder zu meinen Erben noch zur Erbengemeinschaft. Ich beauftrage daher meine beiden Kinder, als meine Erben, die hier genannten Verfügungen auszuführen, sobald die Mittel dafür verfügbar sind.


Verein, Spende:


Schwiegertochter (Witwe des verstorbenen Sohnes):

Mit diesem Testament verlieren alle vorigen ihre Gültigkeit

8. Januar 2024 | 19:35

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass ein Testament grundsätzlich dazu dient, die gesetzliche Erbfolge zu ändern oder zu ergänzen. Wenn Sie also in Ihrem Testament festlegen, dass Ihre beiden lebenden Kinder Ihre Alleinerben sein sollen, dann ist das grundsätzlich möglich und rechtlich wirksam. Sie können auch festlegen, dass bestimmte Personen (wie in Ihrem Fall die Enkelkinder) von der Erbschaft ausgeschlossen werden sollen. Allerdings haben diese Personen dann einen Anspruch auf ihren gesetzlichen Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Da Ihr verstorbenen Kind ebenfalls Erbe geworden wäre, hätte diesem 1/3 zugestanden. Dieses würden sich die Kinder teilen bei der normalen Rrnfolge, sodass jedem 1/6 zustünde
Der Pflichtteil wäre daher je Enkel 1/12

In Ihrem Fall wäre es also möglich, die Enkelkinder auf ihren Pflichtteil zu setzen. Dies würde bedeuten, dass sie einen Anspruch auf die Hälfte dessen haben, was sie nach der gesetzlichen Erbfolge erhalten würden. Allerdings würden sie dann nicht zur Erbengemeinschaft gehören, sondern hätten lediglich einen Geldanspruch gegen die Erbengemeinschaft.


Die Formulierung in Ihrem Testament könnte dann beispielsweise so lauten: "Ich setze meine beiden lebenden Kinder, . . . , zu meinen Alleinerben ein. Meine Enkelkinder, . . . , sind von der Erbschaft ausgeschlossen. Sie haben lediglich einen Anspruch auf ihren gesetzlichen Pflichtteil. "



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler

ANTWORT VON

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