Erklärung über Mietkaution und Herausgabe Mietvertrag bei Kautionspfändung
vom 25.9.2023
für 40 €
beantwortet von
Im Abschnitt K (weitere Forderungen…): „Rückzahlung der Kaution für die Wohnung XXX" Im Abschnitt M (Es wird des Weiteren angeordnet): „dem Schuldner wird aufgegeben mitzuteilen, wann er in welcher Form die Mietkaution geleistet hat und den Mietvertrag über die bezeichnete Wohnung herauszugeben." ... Die Vermieterin weigert sich zur Abgabe einer Drittschuldnererklärung. ... Soweit ich informiert bin, kann ich die Abgabe der Drittschuldnererklärung an sich nicht einklagen. - Höchstens über den Umweg die Kaution zu verlangen, weil es Hinweise auf einen Auszug des Schuldners gibt?