Frage zu Anspruch an Provisionen nach Kündigung des Arbeitsvertrags
vom 21.11.2019
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Im Arbeitsvertrag sind folgende Dinge definiert: § 4 Vergütung / Freiwilligkeit von Sonderleistungen / Bonus (1) Der Arbeitnehmer erhält für seine Tätigkeit ein festes Gehalt in Höhe von 3000,00 € brutto pro Monat (36000,00€ brutto pro Jahr).