Sehr geehrter Ratsuchender,
also vorbehaltlich Ihrer vertraglichen Vereinbarungen ( schriftlich oder mündlich ) halte ich die Berechnung der Überstunden auf der Grundlage des Grundlohnes erst einmal für rechtmäßig.
Wenn ich aber sehe, daß Sie zuvor erhebliche Überstunden geleistet haben sollen, die nicht vergütet worden sind, halte ich das für ein größeres Problem. Die Klausel der Abgeltung halte ich für rechtswidrig. Auch die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen innerhalb von 3 Monaten ist häufig unwirksam klausuliert, so daß diese Ansprüche noch offen sein könnten.
Sie sollten mit Ihren vollständigen Unterlagen einmal einen Rechtsanwalt aufsuchen, der die alten und die neuen Ansprüche mal verlässlich prüfen wird. Ob Sie natürlich Interesse an einem Streit mit Ihrem Arbeitgeber haben, steht natürlich wieder auf einem anderen Blatt.
Im Ergebnis halte ich fest: Ihr Arbeitgeber scheint mit allen Tricks zu arbeiten, aber die letzte Vorgehensweise von ihm zur Berechnung der Überstunden halte ich leider für legitim.
Sind noch Fragen offen, dann wollen Sie sich einfach melden.
Bis dahin verbleibe ich mit besten Grüssen
Fricke
RA und Dipl. Kfm.
Diese Antwort ist vom 29.09.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
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