Fristl. Kündigung durch AN (Nichtraucherschutz/Chef verstößt gegen Rauchordnung)
vom 12.1.2013
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Guten Tag, angenommen, ich möchte früher aus meinem derzeitigen Arbeitsverhältnis (6-monatige Kündigungsfrist zum Monatsende) ausscheiden (bspw. wesentlich besseres Jobangebot) und mein Arbeitgeber (AG) ließe sich nicht darauf ein. ... Käme hier eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer in Frage? (3) Unabhängig von (1) und (2) könnte ich meinen Arbeitgeber allgemein wegen dem schlechten Nichtraucherschutz abmahnen und danach erst fristlos kündigen?