Gewohnheitsrecht durch langjähriges mietfrei Wohnen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Sehr geehrte Damen und Herren, wir wohnen seit 30 Jahren in einer Wohnung (mit unbefristetem Mietvertrag) und bezahlen seit 20 Jahren keine Miete mehr mit Duldung des Vermieters. Seit ca. 5 Jahren macht er auch keine Umlagenabrechnung mehr, d.h. wir zahlen auch keine Umlagen. Wir haben im Lauf der Jahre sehr viele Arbeiten für den Vermieter gemacht in dem Haus in dem er wohnt, z.B. umfangreiche Umbauarbeiten, Verputzen, Fliessen, u.v.m.