Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Sie haben nicht geschrieben, wie Sie den Kreditvertrag mit der Bank abgeschlossen haben. Es gibt nämlich viele Möglichkeiten für Lebensgefährten einen Kredit bei einer Bank aufzunehmen.
Entweder sind Sie gemeinsam Kreditnehmer ggü der Bank oder ein Partner schließt den Vertrag ab und der andere leistet dafür eine Sicherheit, z.B. durch eine Bürgschaft.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie aber gemeinsam mit Ihrer Ex Lebensgefährtin einen Kreditvertrag zur Finanzierung des Hausbaus aufgenommen, also Sie sind gemeinsam Kreditnehmer gegenüber der Bank.
Das Problem an der gemeinsamen Kreditfinanzierung kann –wie bei Ihnen -im Fall der Trennung kommen. Falls beide Partner Kreditnehmer gegenüber der Bank sind, haften beide gesamtschuldnerisch für die Rückzahlung des Darlehens und die entsprechenden Zinsen.
Die gesamtschuldnerische Haftung führt dabei zu dem Ergebnis, dass die Bank bei Fälligkeit der Rückzahlung von jedem Partner die gesamte Summe zurückfordern kann. Erst im Verhältnis der beiden „Ex-Partner“ zueinander, im so genannten
Innenverhältnis, können diese unter Umständen einen Ausgleich verlangen. Ist ein Partner aber nicht leistungsfähig, muss der andere komplett für die Darlehensverbindlichkeiten inklusive Zinsen aufkommen. Dabei ist grundsätzlich unbeachtlich, ob der Kredit zu seinen Gunsten oder zu Gunsten des Partners war.
Auch die laufenden Zinszahlungen oder Tilgungsraten können so von dem getrennten Partner gefordert werden, der mit dem finanzierten Objekt nach der Trennung nichts mehr zu tun hat.
Es haften also auch nach der Trennung beide Partner auf die volle Summe.
In den meisten Fällen wird die Bank bei Trennung auch keiner Änderung des Kreditvertrages zustimmen.
Mit anderen Worten, wenn sie beide Kreditnehmer gegenüber der Bank sind, darf Ihre Ex-Lebensgefährtin die Zahlung nicht verweigern.
Für eine verbindliche Einschätzung ist aber eine umfassende Sachverhaltsermittlung unerlässlich und kann im Rahmen dieser Online Beratung natürlich nicht erfolgen.
Ich hoffe aber, Ihnen eine erste Orientierung in der Sache verschafft zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dileyha Altintas
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