70 Minusstunden ausgleichen - Vertrag befristet bis 29.02.2012
vom 31.1.2012
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Der befristete Arbeitsvertrag begann am 01.03.2011 und endet am 29.02.2012. laut Vertrag mit Zeitablauf, ohne das es einer Kündigung bedarf. ... Mittlerweile haben sich 70 Minusstunden angesammelt und im Arbeitsvertrag sind folgende Passagen dazu festgehalten: „Zur Dokumentation der Arbeitszeiten stellt der Arbeitgeber ein geeignetes Arbeitszeiterfassungssystem zur Verfügung (...)"