Steuerrecht - Strafverfahren
vom 9.3.2023
für 89 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Timm Jacobsen / Isernhagen
Nun hat man mir bis zum 12.04.2023 Zeit geben, die fehlenden Steuererklärungen nebst Gewinnermittlungen einzureichen. ... Was bedeuten würde, dass die zu zahlende offene Steuer und dann wohl auch die zu erwartende Strafe noch viel höher sein werden.