Sehr geehrte Damen und Herren, mich würde interessieren, was eine Klage aufgrund Annahmeverzugs des Arbeitgebers bringen kann, wenn die Stelle neu angetreten werden sollte. Geht man davon aus, dass ein Beschäftigungsverhältnis zustande gekommen ist und der Arbeitgeber nun die Annahme verweigert durch Information, dass man nicht erscheinen soll, welchen Schaden kann man geltend machen? Aufgrund des zerrütteten Vertrauensverhältnisses würde man die Stelle nicht antreten und nicht auf Einstellung pochen, sondern eher einen Vergleich anstreben.