Kurz vor Burnout - Kündigen im öffentlichen Dienst
Im Arbeitsvertrag steht folgendes: "Für die Kündigung des gemäß §30 Abs. 1 Satz 2 TV-L befristeten Arbeitsverhältnisses gilt § 30 Abs. 5 TV-L. Die Möglichkeit eines Auflösungsvertrages nach § 33 Abs. 1 Buchstabe b) TV-L bleibt hiervon unberührt" Mit meinem neuen Aufgabenbereich habe ich auch einen Änderungsvertrag bekommen - dort steht aber nichts von Kündigung und ich bin jetzt aber seit Oktober UNBEFRISTET geworden.