Hobby, unentgeltliche Überlassung und Wettbewerbsverbot
vom 30.1.2020
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke / Dresden & Köln
Als ich ihm das erzählte, schlug er vor ich könnte ihn doch meine Lösung unentgeltlich unter Freunden einfach überlassen. ... Davon ab enthält mein Arbeitsvertrag sowieso eine Klausel, dass ich keine Nebentätigkeit ohne Zustimmung meines Arbeitgebers aufnehmen darf, auch dann nicht, sofern diese unentgeltlich erfolgt.