Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Dienstbarkeitsweg mit Tor: Problem mit Bullterrier

| 25. September 2019 16:14 |
Preis: 75€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von


07:28

Die Situation:
Von der Straße aus geht ein Weg über ca. 100m bis zu unserem Haus. Auf diesem Weg befindet sich ein Haus an der Straße (Hauseigentümer) und ein weiteres auf dem Weg. Unser Haus liegt am Ende des Weges. Zu allen 3 Häusern gelangt man nur über diesen Weg. Der Weg ist an der Straße mit einem Funktor versehen für das alle Parteien eine Fernbedienung haben. Das Geh- und Fahrrecht ist gegeben, das Tor wurde nur durch mündliche Absprache dazu gebaut.

Das Problem:
Der Eigentümer aus dem 1. Haus hat einen Bullterrier, der schon mehrmals uns, eine Frau von der Firma gegenüber, Gäste und den Postboten angegriffen hat. Der Hund stürmt wie ein Wahnsinniger auf einen zu, verbeißt sich in einer Zeitung die man dabei hat oder zwickt einen ins Bein - ist mir schon 2 mal passiert und dabei bin ich auch gestürzt. Der Besitzer kann den Hund dann weder abrufen und ist oft nicht mal auf dem Weg, sondern im Haus und bekommt nichts mit.

Vorfälle:
- Die Frau von der Firma gegenüber wurde angegriffen, als das Tor offen stand. Der Hund stürmte über die Straße als er sie sah. Es kam zu einem Gerichtsverfahren, was aber eingestellt wurde, weil es keine Zeugen / zu wenig Beweise gab.
- Der Postbote konnte sich gerade noch so mit einer Zeitung schützen, die der Hund dann zerriss. Der Besitzer war zu der Zeit nicht anwesend, streitet diesen Hergang aber vehement ab. Der Postbote legte bei seiner Dienststelle Beschwerde ein.
- Einmal lief der Hund um mich rum, als die Freundin des Besitzers mit mir sprach und ich beide Arme vollgepackt hatte. Er zwickte mich ins Bein, die Hose war kaputt und ich hatte eine Wunde am Bein. Ihr erster Reflex als ich schrie und das sagte war überraschenderweise, dass das ja gar nicht sein könne und er das nicht getan hätte. Beim zweiten Mal lief ich in Sportkleidung den Weg entlang als der Hund um die Ecke geschossen kam, ich schrie und er drängte mich so zurück dass ich stürzte. Der Besitzer kam erst nach ein paar Sekunden dazu.
- diverse weiter Vorfälle
Alle Vorfälle sind leider nicht durch Videos oder Fotos beweisbar. Es stehen lediglich die Aussagen im Raum. Als ich angegriffen wurde war mein Vater aber Zeuge.

Zum Besitzer:
Er hat sich immer wieder diese Rasse Hund angeschafft und es gab immer schon Probleme. Wir haben viele Jahre verständnisvoll reagiert und uns immer wieder darauf eingelassen, dass er darauf achtet. Es gab viele Gespräche. Er selbst ist uneinsichtig, streitet bekannte Hergänge im Nachhinein ab. Droht damit, Fotos von seinem Hund mit blutigem Ohr zu zeigen und zu behaupten ich hätte ihn getreten (was ich natürlich nicht gemacht habe).

Was versucht wurde vom Besitzer:
Es wurde ein Hundetrainer beauftragt, viele Wochen vergingen. Eines Tages wurde ich gefragt ob ich den Weg langgehen könne, sie den Hund loslassen würden und ihn dann beim Angriff "stoppen" würden. Ich fragte mehrmals nach wie sie ihn denn stoppen wollten. Sie wollten ein Elektrohalsband einsetzen. Ich weigerte mich sofort, das mitzumachen.

Was wir aktuell machen:
Wir lassen das Tor zur Straße tagsüber auf und geben dem Postboten, Familie und Freunden Anweisung, mit dem Auto bis zu uns zu fahren. Unsere Post wird sonst bei dem Hundebesitzer eingeworfen und der wirft sie einfach weg. Wir gehen nur noch zweit runter, wenn wir den Müll zur Straße bringen, einige Gäste trauen sich nicht mehr uns zu besuchen. Wir lassen das Tor offen in der Hoffnung, dass er dann den Hund nicht raus lässt.

Wie er reagiert:
Er schließt das Tor ständig, droht uns damit, weitere Tore zu installieren, streitet alles ab, was ihn belasten könnte, droht uns mit konstruierten Beweisen die er vor Gericht bringen würde.

Was wir wissen möchten:
- Können wir verlangen, dass das Tor entfernt wird? (Die Feuerwehr hätte nämlich auch keinen direkten Zugang zu unserem Haus im Notfall)
- Darf er diesen Hund so halten und so frei auf dem Weg laufen lassen?
- Können wir gerichtlich dagegen vorgehen? Wie sind die Erfolgschancen und was müssten wir beachten?

25. September 2019 | 17:02

Antwort

von


(3181)
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In der Tat kann man zunächst daran denken, dass irgendetwas zur Vermeidung von Gefahren /Schäden, die von dem Hund ausgehen, getan werden muss, wobei man dann auch an das betreffende Tor einbeziehen müsste.
So wie ich es verstanden habe, besteht eine rein mündliche Absprache diesbezüglich.
An diese mündliche Absprache, die eine schuldrechtliche Vereinbarung darstellt, die aber eben sachenrechtlich nicht in das Grundbuch als Dienstbarkeit eingetragen wurde, wird man allerdings ohne Zustimmung der Gegenseite nicht herankommen.

Gleichwohl wäre es aber eine Möglichkeit, auch das Tor mit einzubeziehen, wenn man an einen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch nach Maßgabe von § 1004 Abs. 1 BGB , in direkter und entsprechender Anwendung (analog) denkt.

Denn dieser Anspruch greift schon vor einer Tierhalterhaftung nach Maßgabe von 834 BGB.

Ist also die körperliche Unversehrtheit und das Eigentum (dann greift § 1004 BGB direkt ein) konkret gefährdet, haben Sie einen Anspruch auf Unterlassung zukünftiger Störungen und Beseitigung bereits vorhandener Störungen.
In der Tat sind Sie dafür darlegungs- und beweisbelastet.
Da bieten sich insbesondere Zeugenbeweise und Videoaufzeichnungen mithilfe eines Smartphones zum Beispiel an.

Inhalt des Anspruches ist es, dass der Nachbar und Tierhalter alle zumutbaren Maßnahmen unternehmen und einleiten muss, um die Gefahren und Schäden zu vermeiden. Da kann eben auch das Tor mit einbezogen werden.

Eine andere Möglichkeit ist noch folgende:
Ich würde unbedingt erwägen, das Amt für öffentliche Ordnung Ihrer Gemeindeverwaltung mit einzubeziehen.

Denn diese kümmern sich ebenfalls um gefährliche Hunde.
Dort sollten Sie vorsprechen. Bereits eingetretene Schäden wie hier indizieren eine gewisse Gefahr, weshalb ebenso behördliche Maßnahmen in Betracht kommen und Ihren zivilrechtlichen Anspruch flankieren können. Sie haben einen Anspruch auf ordnungsbehördliches Einschreiten bei dieser Gefahrenlage.

Bevor man allerdings den gerichtlichen Weg wählt, müssen in der Tat stichhaltige Beweise vorliegen.
Die wird man leider noch zukünftig weiter sammeln müssen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 25. September 2019 | 17:40

Vielen Dank für Ihre Antwort. Das klingt leider alles nicht so erfreulich.
Beim Amt für öffentliche Ordnung waren wir gestern. Der Hundebesitzer ist bereits bekannt - allerdings wird ohne Beweise nichts unternommen.
Das mit dem Tor ist im Prinzip auch gar nicht das Problem, sondern der Hund. Würde das Tor wegfallen, wäre das Hundeproblem halt auch erledigt.
Aber zurück zum Hund:
Die Gefahrensituationen kamen natürlich immer unerwartet - man hatte nicht sofort das Handy draußen. Müssen wir uns jetzt wirklich darauf einlassen, wieder eine Gefahrensituation entstehen zu lassen und diese dann zu filmen? Das klingt ziemlich riskant, meine Eltern sind beide schon weit über 60 und ich halte das fast für eine Zumutung. Die Angst ist sehr präsent hier.
Ich bitte noch um eine abschließende Empfehlung. Dankeschön!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. September 2019 | 07:28

Sehr geehrter Fragesteller,

ich antworte Ihnen gerne wie folgt:
Ich kann voll und ganz nachvollziehen, dass die jetzige Situation für Sie höchst unangenehm ist, zumal Ihre körperliche Unversehrtheit vor allem betroffen ist.
Dennoch sind eben leider die Beweise zusammen.
Sie sollten so oft wie möglich versuchen, nur noch mindestens zu zweit dort den Weg zu gehen, auch wenn das natürlich naturgemäß schwerfällt.
Sodann gilt es, ebenso wachsam zu bleiben und fotografische Aufnahmen von dem Hund zu machen, sollte dieser aggressiv werden, was auch heutzutage mittels moderner Geräte aus einiger Entfernung möglich ist.
Gegebenenfalls wäre es noch möglich, mit ärztlicher Hilfe anhand der Wunde, die der Hund bei Ihnen verursacht hat, einen Hundebiss zu attestieren.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 26. September 2019 | 08:10

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 26. September 2019
4,8/5,0

ANTWORT VON

(3181)

Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht