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Antragsverfahren Landratsamt
vom 1.5.2017 47 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, Ich habe im März 2016 einen Antrag auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz OEG gestellt. ... Ich wolle mir nur ungerechtfertigt Leistungen erschleichen. 4. ... Nun meine Frage: Sind dies strafbare Handlungen im Sinne von Verleumdung, falsche Verdächtigung, mittelbare Falschbeurkundung und Rechtsbeugung?
Wohnung & Kaution Frage (Hartz4)
vom 13.10.2009 80 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Hallo, bitte um gute antwort so folgendes: Ich (Azubi) Einzelhandelskaufmann und mein Freund (Arbeitslos) (Hartz4 Empfänger) wollen Umziehen und haben schon eine Wohnung in Aussicht. --------------------------- Die Wohnungskosten /daten: Zimmer: 2,0 Wohnfläche: 56,00 m² Kaltmiete: 450 Warmiete: 602 (Nebenkosten 152€) Garage/Stellplatz-Mietpreis: 35,00 € Kaution: 970 € --------------------------- Würden wir vom Amt ein Kautions-Darlehen bekommen von 970 € ? Wird meinen Freund diese Miete bezahlt (zu zweit) ? Bitte helfen Sie mir weil ich möchte so schnell wie Möglich Umziehen und es soll alles Glat laufen.
Zivilrecht BSHG und SGB XII - Barbetrag
vom 29.3.2011 30 € Historischer Preis
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Ich wurde vom Landgericht (2008) als ehemaliger Betreuer verurteilt, an die Betreute einen Barbetrag nach dem BSHG §21 Abs. 3 in Höhe von 5% der Nettorente, rückwirend ab 01.10.2004 zu bezahlen und für die Zukunft hinaus montl. im Voraus (z.Zt. 50,53 Euro), da ich fahrlässigerweise (aus Unwissenheit) vergessen hatte, diese Leistung zu beantragen! ... Handelt es sich hier um die gleichen Leistungen und kann ich mich von meinem Urteil befreien lassen?
Haftung im Insolvenzfall
vom 27.10.2009 50 € Historischer Preis
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Da dort auch Pfändungen anstehen, will diese Firma nur noch an meine Firma fakturieren, ich soll dann diese Leistungen unter meinem Namen an deren ursprüngliche Kunden weiterberechnen. ... Meine Frage ist nun: Besteht für mich oder meine Firma ein Haftungsrisiko irgendeiner Art, falls die betreffende Firma insolvent wird?
Makler Provision - keinerlei Leistungen durch Makler erbracht
vom 14.4.2010 20 € Historischer Preis
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Der zuständige Makler hat jedoch keinerlei Leistungen erbracht, ausser mich über eine Gruppen-Besichtigung zu informieren und meine Daten & Selbstauskunft an die Wohnungsgesellschaft weiter zu leiten. ... Meine Frage, ist es rechtens, dass ich diese Provision zahlen muss, obwohl kein Vertrag besteht und der Makler keinerlei Leistungen erbracht hat, da er sich im Urlaub befand?
Ansprüche Sozialamt gegen Elternteil
vom 10.3.2006 25 € Historischer Preis
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Aufgrund eines Pflichterbanteils ist eine Person als Miteigentümer im Grundbuch eines nur gering verschuldeten Hauses eingetragen worden. Sollte diese Person gleich aus welchen Gründen in eine finanzielle Notlage geraten und z.B. Hartz IV Empfänger werden, wie wäre der Aufrechnungsanspruch des Amtes?
Erstmalige Beantragung von Hartz4 in neuer Gemeinde oder noch in alter Gemeinde?
vom 30.8.2017 50 € Historischer Preis
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Nach ca.10 jähriger Selbstständigkeit die ich in 2014 aufgeben musste, bin ich aktuell arbeitssuchend ohne Ansprüche auf ALG I besitze auch kein weiteres Vermögen. Die Beantragung von Hartz4-Leistungen für mich scheiterte an der sogenannten Bedarfsgemeinschaft, da meine bisherige Lebensgefährtin bei der Stadt angestellt ist. ... Welche Vorgehensweise raten Sie mir, damit ich in der neuen Gemeinde in die ich ziehen werde, keine Ansprüche auf Hartz4-Leistungen gefährde oder verwirke bzw. diese dort erstmalig erfolgreich beantragen kann.
Anspruch auf Ausstellung eines Zwischenzeugnisses durchsetzbar?
vom 13.3.2009 35 € Historischer Preis
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Guten Tag, von 2000 bis 2005 arbeitete ich Vollzeit in der Werbeabteilung einer Sparkasse. Dann begann eine dreijährige Elternzeit. Ich verlangte daher 2005 ein Zwischenzeugnis, das mir mein Abteilungsleiter auch aushändigte, jedoch eher als Leistungsbeurteilung, als formlosen Ausdruck (ohne den Begriff "Zwischenzeugnis"!)
Widerspruch gegen Kündigung in Niederlande einlegen - habe ich dann noch Anspruch auf Arbeitslosenge
vom 30.3.2011 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Fragen: Ich werde dieses Jahr 60, bin wohnhaft in Deutschland und arbeite seit Jahren bei einem holländischen Unternehmen in leitender Stellung. ... Ich werden also vermutlich Arbeitslosengeld für eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen müssen. ... Kann ich davon ausgehen, dass dieser in NL formulierte Widerspruch die gesetlichen Ansprüche an die deutsche Sozialversicherung (Arbeitslosengeld) sicherstellt, also einer deutschen Klage gleichgestellt ist ?
Hartz4 und Gewerbe angemeldet
vom 5.12.2007 25 € Historischer Preis
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Aufgrund einer sehr schlechten Auftragslage und einem Umsatz i.H.v. knapp 2000 EUR im Jahre 2006, war ich gezwungen, da ich auch sonst keine Einnahmen erzielte, ab dem 13.06.2007 Hartz4-Leistungen zu beantragen. ... Für eine Beantwortung meiner Fragen danke ich herzlich voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Makler Provison bei Kauf direkt vom Eigentümer
vom 3.8.2009 20 € Historischer Preis
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Sein Argument: In der Kaufabsichtserklärung stand das eine Provision fällig wird und wir haben danach weiterhin seine Leistung in Anspruch genommen. ... Wir haben das Haus aus dem Bekanntenkreis vermittelt bekommen, seine Leistung nur auf Wunsch des Verkäufers in Anspruch genommen und seine erbrachte Leistung war zumindest mangelhaft und eher kaufverhindernd als fördernd.
Ansprüche nach Partnerschaft
vom 17.9.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Aus diesen Tätigkeiten leitet er nunmehr einen finanziellen Anspruch ab. Dieser Anspruch ist bislang nicht konkret, ich bezweifle, dass er eine Berechnungsbasis, etwa nach Stunden, liefern kann. ... Lässt sich irgendwoher ein Anspruch rechtlicher Natur auf finanzielle Entschädigung für ihn ableiten?
Hinweis auf Anspruch ALG I
vom 12.5.2016 25 € Historischer Preis
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Nun habe ich erfahren, dass ich nach 78 Wochen arbeitsunfähigkeit einen 1-Jährigen Anspruch auf ALG I gehabt hätte. Leider habe ich diesen Umstand zu spät erfahren, erhalte nun kein ALG I mehr, und frage mich, ob es nicht auch die Aufgabe des Anwalts war mich darauf hinzuweisen.
6 fragen zu dienstleistungen und vertragsbruch.
vom 7.1.2016 30 € Historischer Preis
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6 fragen zu dienstleistungen und vertragsbruch. hallo, ich habe ein problem. ich bin selbststaendig mit pc reparatur und konfiguration hinsichtlich schnelligkeit effizienz und einfachheit. des weiteren biete ich technische installationen aller art an. ich bin sozusagen ein alleskoenner auf dem unterhaltugselektronik sektor. ich biete auch systemoptimierung fuer audioworkstations an. ( www.pcsnet.de ) ich wollte unabhaengig davon per ebaykleinazeigen ein keyboard kaufen im wert von 300 euro. waehrend der emailkorrosponzend mit dem gegenueber wurde dieser auf grund meiner emailsignatur auf meine taetigkeiten aufmerksam. da er auch musiker ist und ein problem mit seinem rechner hat ( zu lagsam, luefter zu laut, netzteil zu laut ect... ) schrieb er mich an und bat mich ihm zu helfen. ich sagte ja gerne allerdings wurde ich alles weitere per email besprechen. das sei sicherer. gesagt getan. nachdem ich ihm meine preise ( komplett neu aufsetzen des betriebssystems inkl audioapplikationen installieren und system audio optimieren 300 euro ) und faehigkeiten nannte war er begeistert und bot mir an dass ich das keyboard bekomme da es sich bei seinem problem mehr um ein hardwareproblem handelt und ich nicht das system komplett neu installieren meusse. ich solle mich schlau machen welcher luefter und welches netzteil passt. dabei kamen nach auftragsvergabe mehrere stunden arbeit auf die ich mit recherche, telefonaten mit supportmitarbeitern von hardwareherstellern und treffen mit ladeninhabern von systemhaesern verbrachte. nicht zuletzt die emails mit besagtem kunden nahmen mehrere stunden zeit in anspruch da er nachbereits investierter zeit immer wieder versuchte sich davonzumogeln und mich seiner eigene aussage nach nicht zu entlohnen da er 2 mal zu abgemachten treffen in berlin nicht erschien. diese treffen waren bestandteil der leistung da ich ja den computer brauchte um a den luefter, b das netzteil einzubauen und c das betriebssystem zu optimieren und ggf. neu aufzusetzen. der grund fuer sein nicht erscheinen war, dass er dachte es sei in 1-2 h getan und angeblich keinesfalls 1 woche auf seinen pc verzichten kann. teil des treffens waere auch gewesen, dass er besagtes keyboard mitbringt und hier abliefert da ich ja auch bereits in vorleistung getreten war. auf meine bitte hin, dass er nach absagen der treffen meine bis dahin geleistete zeit entlohnt versuchte er sich erneut ohne zahlen zu wollen davon machen obwohl mein stundenlohn sich auf 25 euro pro h belaeuft. ich konnte ihn ueberreden mir wenigstens das keyboard zu schicken, da ich es angeblich fuer einen sounddesign job brauchte. entsprechend uber seine nicht wertschaetzung meiner zeit versuchte ich ihn so in emotionele bedraengnis zu bringen, was auch gelang. er schickte das keyboard los. nicht zuletzt auch vor dem hintergrund, dass ich meines zuvor auf grund des feststehenden termins mit ihm verkauft hatte den er ja wie gesagt absagte. hier angekommen nahm ich das keyboard in meinen besitz. nachdem ich nun munter weiterarbeitete und alles fuer den kauf der entsprechenden hardware vorbereitet hatte ( inkl weitere emails an ihn usw ) kam er erneut damit, dass er die dienstleistung ( welche in seinen augen ja noch nicht erbracht war ) nicht mehr wollte und beantwortete die frage ob er meine investierte zeit nach seiner eigenen beauftragung nicht mehr entlohnen wolle mit einem klaren nein. ich solle ihm das keyboard zurueckschicken und er wuerde mir 40 euro zahlen. meine bislang aufgelaufene rechung belaueft sich allerdings auf 170 euro. ich sagte nein gebe mir bitte deine bankdaten und ich ueberweise den differenzbetrag zwischen keyboardwert ( 300 euro ) und meiner rechnung an ihn. er sagte nein er wuerde aus rechtlichen gruenden nicht auf meine rechung eingehen. vorher gab er allerdings noch kund, dass er die rechung auch garnicht zahlen koenne, was auch der grund fuer die bitte um unausgeglichene beendigung des verhaeltnisses war. den liegt eine autoreparaturrrechung mit der ich absolut nichts zu tun habe zu grunde. ich schrieb ihm mehrfach ( alles in allem hat dieser typ mich nun 15 h ) gekostet dass das so nicht geht und ich auf entlohnung meiner leistung bestehe. als letztes kam eine antwort in der steht, dass ich eine straftat begehe wenn ich das keyboard nicht zruecksenden wuerde. a sprach er weder ueber versandkosten, noch ueber erneut inverstierten aufwand meinerseits. er springt mit mir um als gehoere ich ihm und als koenne er mit menschen machen was er wolle. ich sagte ich mache keinen finger mehr krumm bis er sich nicht schriftlich zur zahlung meiner rechnung geaeussert habe und mir seine bankdaten gebe. er droht mit anzeige bis zum 9. januar. den grund der anzeige nannte er nicht. nun meine fragen: 1. wegen was koennte er mich anzeigen ?
fehlerhafte Widerrufsbelehrung, Dienstvertrag, Vergütungspflicht?
vom 16.4.2016 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Dienstleister hat seine Leistungen vollständig erbracht. ... In Abs 8 steht ja "für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung" so dass ich hoffe, dass der Verbraucher bei vollständiger Erfüllung nicht rauskommt aus der Vergütungspflicht. ... Die Frage ist also konkret: Muss der Verbraucher bezahlen nachdem er sämtliche Leistungen erhalten hat (die auch von der Natur der Sache überhaupt nicht zurückzugeben sind) auch wenn die Widerrufsbelehrung in zwei Punkten (mindestens) falsch war?
Rückforderung ALG2 - Die Überbezahlung habe ich nicht verursacht
vom 21.5.2007 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Es wurde aber bis zum 31.05 weiter Leistung normal weiter gezahlt. ... Nun ist meine Frage, ob ich den kompletten Betrag zurückzahlen muss oder ob das nicht vollständig nötig ist. Außerdem wüsste ich gerne die Bedeutung von folgenem Satz: "Für den Fall, dass die Leistungen zu erstatten sind, weise ich schon jetzt darauf hin, dasss ich beabsichtige, den zu erstattenden Betrag gegen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB 2 gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/SGB_II/43.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 43 SGB II: Aufrechnung">§ 43</a> SGB 2 in Höhe von bis zu 30% der für Sie maßgebenden Regelleistung monatlich anzurechnen" Nun muss ich mich zur Aufrechnung äußernund würde gerne den ganzen Text vorher verstehen, bevor ich den Fragebogen ausfülle <!