Betreff: Nutzungsgebühr für defekten TV nach 3 maligem Reparaturversuch
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
. - 12.01.2009 meinerseits Rücktritt vom Kaufvertrag als Einschreiben: Wertes Zarsen-Team, auf Grund dreier fehlgeschlagener Nachbesserungen an dem oben genannten Gerät nehme ich an dieser Stelle mein Recht laut § 433-440 BGB war, vom Kaufvertrag zurückzutreten. ... Gerade heute schickte ich an Sie ein Einschreiben mit dem Inhalt : "Rücktritt vom Kaufvertrag".